Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden an Hufschuhsystemen des Herstellers Goodsmith GmbH, Semmelweisstr. 8, 82152 Planegg, die unmittelbar bei der individuellen Anpassung dieses Hufschutzes an den Pferdehuf eintreten. Die Versicherungssumme ist je Schadenfall auf 250,00 EUR begrenzt. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass es sich um einen Drittschaden handelt und vom Versicherungsnehmer der Nachweis der Zertifizierung als offizieller „Goodsmith-Partner“ geführt werden kann.
Wir haben mit Goodsmith eine Kooperation geschlossen. Goodsmith verfügt bereits seit längeren über ein Service-Konzept und hilft Pferdebehandlern, wenn diese Probleme bei der Anpassung des Hufschutzes haben. Stellt Goodsmith fest, dass der Hufschutz nicht mehr weiterverwendet werden kann, werden wir informiert und reichen die bei Goodsmith vorliegenden Rechnungen, Fotos, usw. für Sie beim Versicherer ein, welcher dann den Schaden bis zu maximal 250 Euro reguliert.
Nein. Normalerweise sehen Klauseln für derartige Schäden, eine Selbstbeteiligung vor. Bei einem maximalen Schaden von 250 Euro, würde eine Selbstbeteiligung allerdings wenig Sinn machen, da der größte Teil des Schadens ja in die Selbstbeteiligung fallen würde. Daher haben wir hier explizit keine Selbstbeteiligung vereinbart!
Grundsätzlich können Sie beliebig viele Schadenfälle melden. Nicht nur speziell für diese Klausel, sondern auch allgemein in der Betriebshaftpflichtversicherung. Allerdings muss man sich auch immer im Klaren darüber sein, dass ein Versicherer keine „wohltätige Einrichtung“ ist, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Wenn sich Schadenfälle also extrem häufen, wird der Versicherer natürlich irgendwann einmal prüfen, ob die Geschäftsbeziehung mit allen Sonderkonditionen wirtschaftlich sinnvoll weitergefürt werden kann…
Wichtig ist, dass der Goodsmith-Hufschutz bereits an den Kunden verkauft wurde und das Eigentum übergegangen ist. Nur so, handelt es sich um einen „Drittschaden“, welcher in den Deckungsbereich der Haftpflichtversicherung fällt. Sollte dies nicht gegeben sein, handelt es sich um einen sogenannten „Eigenschaden“ also an einen Schaden, den Sie selbst an Ihrem Eigentum verursacht haben. Dies kann nie Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sein.s
Ja – allerdings ist die Zertifizierung sowieso Voraussetzung dafür um überhaupt Goodsmith-Hufschutz zu erwerben und anzupassen.
Beste Leistung zu fairem Preis.
Vielen Dank für die freundliche und unkomplizierte Schadensregelung! Ich bin sehr froh bei Ihnen versichert zu sein.
Der Service vom Versicherungsmaklerbüro Fischer war im Schadensfall eine 1 mit Sternchen
Mit der Fischer Versicherung fühle ich mich rundum wohl. Die Mitarbeiter sind immer freundlich und nehmen sich viel Zeit für die schwierigsten Fragen. Vielen Dank 🙂
Mit der Abwicklung des Schadens bin ich sehr zufrieden. Kompetent,Freundlich und ich wurde immer auf dem Laufenden gehalten. Sehr zu empfehlen.
Sehr nette und kompetente Beratung. Sehr schneller Service!
Kompetente Beratung und ein massgeschneiderte Produkt für mich als Pferdephysiotherapeutin, mit stimmigem Preis-Leistungsverhältnis, haben mich überzeugt
Sehr gute Betreuung, schnelle Antwort bei Nachfragen, individuelles Angebot – PERFEKT!
Sehr freundlich-super schnelle Bearbeitung-kompetente Mitarbeiter
Es war der beste von allen Angeboten,Top Beratung, sehr schnell!
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